Bei Viva Hub ist die Selbstdispensation über eine eigene Privatapotheke mittels Infrastrukturnutzung möglich. Die bevorzugte Lieferantin für Medikamente und Verbrauchsmaterialien ist Spirig HealthCare AG.
Die Medikamente werden in einem separaten, verschlossenen Raum gelagert, welcher der kantonalen Vorschriften der Heilmittelkontrolle entspricht und mit einem Medikamentenroboter (Firma: AMI) ausgestattet ist. Die kühlpflichtigen Medikamente werden in einem abschliessbaren Medikamentenkühlschrank gelagert.
Lagerung von Heilmitteln #
Eine digitale Lagerbewirtschaftung ermöglicht jederzeit einen Überblick über den Bestand und die Aktualität der Medikamente. Jedes Medikament kann einer bestimmten Person der IN eindeutig zugeordnet werden, was eine lückenlose Nachverfolgung von der Bestellung bis zur Abgabe gewährleistet.
Verfalldaten #
Die Verfalldaten werden bei jeder Medikamentenabgabe geprüft, sowie alle 6 Monate durch die verantwortliche MPA kontrolliert und dokumentiert.
Die Medikamente werden nach dem «First in – First out» Prinzip in der Praxisapotheke eingeordnet und abgegeben. So kann verhindert werden, dass die neuen Medikamente zuerst abgegeben werden und die älteren liegenbleiben und verfallen. Diese Aufgabe übernimmt der Medikamentenroboter jedoch selbstständig. Ebenso die nachfolgende Verfalldatenkontrolle wird bei den im Roboter enthaltenen Medikamenten automatisch durchgeführt.
Bei der halbjährlichen Verfalldatenkontrolle wird jede einzelne Packung aus dem Kühlschrank, sowie das Verbrauchsmaterial auf ihr Haltbarkeitsdatum geprüft und mit einem Post-it gekennzeichnet, um auf deren baldigen Verfall aufmerksam zu machen.
Dokumentiert wird dies in der «Checkliste Ämtli».
Rückrufe #
Swissmedic nimmt Qualitätsmängel von Arzneimitteln auf und trifft die erforderlichen Massnahmen. Ein gemeldeter Qualitätsmangel wird begutachtet, priorisiert und bearbeitet.
Je nach Risikopotenzial des festgestellten Mangels ist ein Chargenrückruf oder ein Rundschreiben an die Fachleute notwendig. Bei der Begutachtung werden auch mögliche Lieferengpässe berücksichtigt.
Meldung von Nebenwirkungen und Qualitätsmängel #
Werden Qualitätsmängel der HM oder unerwünschte/neue Nebenwirkungen festgestellt, ist dies der MPK und der ärztlichen Leitung zu melden. Diese füllen dann zusammen folgendes Formular aus und schickt es anschliessend an biovigilance@swissmedic.ch :
Nicht zugelassene Arzneimittel #
Bewilligungsfreie Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Humanarzneimitteln #
Abs. 1: Eine Medizinalperson, die über eine kantonale Abgabebewilligung verfügt, darf ein verwendungsfertiges Humanarzneimittel, das in der Schweiz nicht zugelassen ist, in kleinen Mengen einführen, sofern:
a. das Arzneimittel für eine/n bestimmte/n Patient/in oder für Notfälle bestimmt ist
b. das Arzneimittel von einem Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zugelassen ist; und
c. für das betreffende Arzneimittel:
1. in der Schweiz kein alternativ einsetzbares Arzneimittel zugelassen ist,
2. ein alternativ einsetzbares Arzneimittel in der Schweiz zugelassen, aber auf dem schweizerischen Markt nicht erhältlich ist, oder
3. eine Umstellung der Medikation auf ein in der Schweiz zugelassenes und verfügbares Arzneimittel nicht angemessen ist.
Abs. 2 Behandelnde Ärztinnen oder Ärzte mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung können verwendungsfertige Humanarzneimittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, in kleinen Mengen einführen, wenn:
a. sie eine Risikoanalyse zur Bestätigung der Zweckmässigkeit der Anwendung durchgeführt und deren Schlüsse vor der Einfuhr den zuständigen kantonalen Behörden gemeldet haben; und
b. das Arzneimittel:
1. die Anforderungen nach Absatz 1 Buchstaben a und c erfüllt, sowie
2. von einem Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zur Anwendung in einem klinischen Versuch bewilligt ist.
Dokumentation #
Im Falle oben beschriebenen Situation wird dies vom betroffenen IN selbst dokumentiert und durch die MPK elektronisch abgelegt.
Entsorgung/Retouren #
Für die fachgerechte Entsorgung ist der Medikamentenlieferant zuständig, da die HM dahin retourniert werden. Bei jeder Lieferung von Medikamenten, können Retouren mitgegeben werden.
HM, welche von Patienten oder Privatpersonen von Viva Hub zurückgebracht werden, dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Sie werden zur Entsorgung an Spirig gegeben.
Ausnahmen bilden die Medikamente aus dem Verzeichnis A, dazu ist die Anweisung in der «SOP Betäubungsmittel» (s. unten – „Betäubungsmittel“)
Verfallene HM #
Abgelaufene Heilmittel werden fachgerecht entsorgt bzw. retourniert.
Die abgelaufenen HM werden dadurch gekennzeichnet, dass der Originaldeckel abgerissen wird und das HM in die Retourenkiste gelegt wird (mit der Ausnahme der kontrollierten Substanzen a und b).
Temperaturkontrolle #
Die Temperaturlogger werden von unserem Medikamentenlieferant Spirig zur Verfügung gestellt und sind mit digitalen online Tool Observer «WeatherHub» verknüpft.
Medikamentenabgabe #
Zur Abgabe sind nur Personen berechtigt, denen die rechtliche Befugnis zur Selbstdispensation erteilt ist.
Die Medikamentenabgabe erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, der Berücksichtigung der 6-R-Regel und ausschliesslich auf Verordnung durch eine/n berechtigte/n Arzt/in. Dabei sind stets ein Arzt (für die Verordnung) und zwei medizinische Praxisassistentinnen (für die Kontrolle) involviert. Alle Schritte werden im PIS protokolliert.
Die Medikamentenausgabe wird direkt mittels Medikamentenroboter am Empfang ausgegeben. Die diensthabende MPA kontrolliert es, beschriftet das Medikamente mit dem entsprechend automatisch generierten Klebeetikett und wird anschliessen durch den Arzt am Patient abgegeben.
Betäubungsmittel #
Betäubungsmittelrezeptblöcke #
Rezeptblöcke für BTM des Verzeichnisses a können bei der kantonalen Heilmittelkontrolle bestellt werden. Die Rezeptblöcke müssen verschlossen im Medikamententresor aufbewahrt werden.
Die amtlichen nummerierten Betäubungsmittelrezepte sind nur für die Verschreibung von kontrollierten Substanzen Verzeichnis a vorgesehen. Den Patienten sind das weisse und das rosarote Formular mitzugeben.
Der Arzt kann auf dem gleichen BTM-Rezept mehrere Präparate verordnen. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen ungenutzte Schreiblinien durchgestrichen werden. Grundsätzlich ist das BTM-Rezept höchstens einen Monat lang gültig. Die Menge darf nicht über den Bedarf für die Behandlung während eines Monates hinausgehen.
Wichtig: Das gelbe Formular mit den Rezeptnummern muss separat aufbewahrt werden, da dieses bei Verlust eines Rezeptblockes für die Meldung an den Kantonsapotheker benötigt wird.