Bei Dienstbeginn ist der MA umgezogen arbeitsbereit und befindet sich an ihrem Einsatzort in der Praxis oder im Homeoffice.
Die Umziehzeit zählt gesetzlich zur Arbeitszeit und wird mit 2 ½ Minuten pro Halbtag (sprich 5min pro ganzer Arbeitstag) vergütet.
Während der Arbeitszeit darf das Handy stummgeschaltet im Backoffice – im persönlichen Ablagefach – deponiert werden. Falls das Handy ausnahmsweise am Arbeitsplatz mitgeführt werden muss, ist dies vorab bei der Leitung zu begründen und deren Einverständnis einzuholen.
Raucherpausen sind während der Arbeitszeit nicht gestattet und werden auf die Mittagspause/Dienstende gelegt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Praxiskleider gewechselt werden, damit diese nicht nach rauch riechen.
Homeoffice #
Pausen #
Alle MA haben das Anrecht auf (Mittags-)pause. Diese dienen in erster Linie dazu, sich auszuruhen und zu verpflegen.
Die Dauer der Pause hängt von der tatsächlichen Arbeitsdauer ab
- 15 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden
- 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden
- 1 Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden; in diesem Fall kann die Pause aufgeteilt werden
Der Arbeitgeber kann auch längere Pausen anordnen, wobei dies bei Viva Hub whs. nicht der Fall sein wird. Zudem kann er eine Pausenregelung erlassen. Er kann beispielsweise verlangen, dass die Pausen zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort verbracht werden. Raucher/innen haben keinen Anspruch auf zusätzliche Pausen für’s Rauchen.