Ärztliche Leitung #
Die verantwortliche ärztliche Leitung wird durch ärztliche Leitung VH wahrgenommen und hat eine gültige Berufsausübungsbewilligung als Ärztin oder Arzt des Standortkantons. Sie ist für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften fachlich verantwortlich und ist Mitglied der Geschäftsführung. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften und trägt die medizinische (Ober-)Verantwortung mit Aufsichtsfunktion über die gesamte medizinische Tätigkeit der Institution bzw. deren Mitarbeitende. Sie sorgt dafür, dass die medizinische Leistungserbringung unter Wahrung der Unabhängigkeit lege artis in Übereinstimmung mit den ärztlichen Sorgfaltspflichten und allen gesundheitspolizeilichen Vorgaben erfolgen kann. Die ärztliche Leitung wird von einer Einzelperson wahrgenommen, die dem Beschäftigungsgrad der Wahrnehmung der medizinischen Verantwortung entspricht und teilt sich ihre Aufgabe nicht mit anderen.
Ärztliche Standortleitung #
Jeder VH-Standort wird als Unternehmensbereich (Division) geführt und fachlich durch eine ärztliche Standortleitung geführt. Für jeden VH-Standort ist eine ärztliche Standortleitung bezeichnet, die als Stellvertretung der ärztlichen Leitung vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung der medizinischen Vorgaben trägt und insbesondere die direkte ärztliche Aufsicht über fachlich unselbstständiges Personal ausübt. Diese Person erfüllt die Voraussetzungen zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit des zuständigen Kantons. Die ärztliche Standortleitung wird durch ärztliche Standortleitung VH ausgefüllt.
Die ärztliche Standortleitung sowie die ärztliche Leitung können bei einem Standort in Personalunion ausgeführt werden, solange die angemessene Arbeitszeit zum Ausführen der Leitungsaufgaben gewährleistet ist.
Selbstständige Ärzteschaft #
Grundsätzlich arbeiten alle Personen der IN selbständig, auf eigene Rechnung und in eigener ärztlicher Verantwortung.
Angestellte Ärzteschaft #
Eventuell angestelltes ärztliche Personal ist bei VH angestellt und wird durch die Standortleitung VH fachlich geführt (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.)
Sobald dieser Fall eintritt, werden die nötigen Bewilligungen bei den entsprechenden Behörden beantragt.
- Aufgaben
- Patientenversorgung: Durchführung von Anamnesen, Diagnosen und Behandlungen; Betreuung und Beratung der Patienten in medizinischen Fragen
- Untersuchungen und Diagnostik: Durchführung und Auswertung von medizinischen Tests und Untersuchungen, einschliesslich Laborarbeiten und Bildgebung
- Therapieplanung und -durchführung: Entwicklung und Umsetzung von individuellen Therapieplänen; Verschreibung von Medikamenten und Verordnungen
- Dokumentation: Sorgfältige Führung der Patientenakten sowie Erstellung von Berichten und Gutachten
- Teamarbeit und Kommunikation: Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachkräften, Pflegepersonal und Verwaltung zur optimalen Patientenversorgung
- Kompetenzen
- Medizinische Fachkenntnisse: Fundiertes Wissen in der allgemeinen und speziellen Medizin sowie in den jeweiligen Fachgebieten belegt durch einen eidgenössischen Facharzttitel oder einen als äquivalent anerkannten Titel
- Diagnostische Fähigkeiten: Sicherer Umgang mit modernen Diagnoseverfahren und -instrumenten
- Soziale Kompetenz: Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten und Teammitgliedern
- Organisationsfähigkeit: Effiziente Planung und Koordination der eigenen Arbeitsabläufe sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Fortbildungsbereitschaft: Kontinuierliche Weiterbildung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung.
- Verantwortlichkeiten
- Qualität der medizinischen Versorgung: Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität gemäss aktuellen medizinischen Standards und Leitlinien
- Patientensicherheit: Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Patienten durch sorgfältige Diagnostik und Therapie
- Vertraulichkeit: Wahrung der Schweigepflicht und des Datenschutzes in allen patientenbezogenen Angelegenheiten
- Richtlinien und Vorschriften: Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorgaben sowie der Hygienestandards
- Mentoring und Ausbildung: Anleitung und Unterstützung von Assistenzärzten, Medizinstudenten und anderen medizinischen Fachkräften.
Notfalldienst #
Der Notfalldienst wird von den Ärztinnen der jeweiligen Infrastrukturnutzerin im Rahmen des fachlichen und regional üblichen Notfalldienstes wahrgenommen.
Therapeuten/Berater #
Konditionen, Zusammenarbeit, Ablauf
Stellvertretungen #
Die Ärzte und Therapeuten sind selbst für ihre Stellvertretung zuständig und organisieren diese frühzeitig. Bei Arbeitsbeginn wird ein Konzept mit der zuständigen Standortleitung und dem ärztlichen Leiter erarbeitet, an welches sich die MA und IN halten werden.