Hausordnung und Erscheinungsbild

Haare #

Lange Haare (ab schulterlang) müssen zusammengebunden werden.

Kleidung und Schuhe #

Das Verlassen der Praxis in Arbeitskleidern ist nicht erlaubt.

Fingernägel #

Die Mitarbeiter betreten die Praxis mit den privaten Kleidern und Schuhen, welche beide bei Arbeitsbeginn gewechselt werden. Das Personal trägt während der Arbeitszeit die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung. Diese wird stets sauber gehalten. Jede/r Mitarbeiter/in hat ein paar Praxisschuhe, welche geschlossen und sauber sind.

Die Fingernägel des Personals sind stets kurz, sauber und gepflegt (je länger die Fingernägel, desto grösser ist die Keimbesiedelung). Die korrekte Händedesinfektion wird durch lange Fingernägel behindert. Es besteht Verletzungsgefahr für die Patientinnen und Patienten.

Künstliche Fingernägel (auch Gelnägel oder Gellack) sind verboten. Sie werden leicht rissig, Mikroorganismen setzen sich darunter fest und es kommt zur Keimverschleppung.

Nagellack (auch transparent) ist nicht erlaubt. Die raue Oberfläche ermöglicht eine Besiedlung durch Mikroorganismen.

Schmuck #

Um eine korrekte hygienische Händedesinfektion durchführen zu können und damit bei den Pflegeverrichtungen keine Verletzungsgefahr für Patienten/Patientinnen besteht, dürfen keine Schmuckstücke (Ringe/Eheringe, Armreifen, Armbanduhren usw.) während der Arbeitszeit getragen werden. Ohrringe sind erlaubt, sofern sie nicht so lange/gross sind, dass sie bei nach vorne Beugen ins Gesicht fallen.

Ausnahmen können von der Leitung schriftlich genehmigt werden.

Handy #

Während der Arbeitszeit darf das Handy stummgeschaltet im Backoffice – im persönlichen Ablagefach – deponiert werden. Falls das Handy ausnahmsweise am Arbeitsplatz mitgeführt werden muss, ist dies vorab bei der Leitung zu begründen und deren Einverständnis einzuholen.